IFRS

PRAKTISCHE ANWENDUNG DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS (IFRS)

Prinzipien stellen die Grundlage der IFRS-Rechnungslegung dar. Der Ansatz zur Finanzberichterstattung beinhaltet die Anwendung von substanzbasierten Prinzipien und die Verwendung von professionellem Urteilsvermögen. Es werden nur eine begrenzte Anzahl präziser Regeln und minimale Anleitung zur Umsetzung geboten. In diesem Zusammenhang tragen Unternehmen die Verantwortung sicherzustellen, dass ihre Finanzberichte die Grundsätze der IFRS fair und objektiv widerspiegeln.

Bei Beurteilung konkreter Themen nach IFRS müssen die Einzelheiten und Merkmalen der Transaktion oder des Geschäftsmodells berücksichtigt werden. Der Fokus liegt eindeutig auf der Substanz statt der Form. Konkret bedeutet dies, dass die formelle Gestaltung einer Transaktion (z.B. vertragliche Gestaltung) weniger stakt gewichtet wird als die Substanz (ökonomische Realität) derselben Transaktion.

Aus den beschriebenen Gründen führt die IFRS-Rechnungslegung zu unterschiedlichen Ansätzen bei der Umsetzung in der Praxis. Jedoch, das oberste Ziel der IFRS ist den Prinzipien treugenau zu bleiben. IFRS-konforme Abschlüsse berücksichtigen die folgenden wichtigsten Grundsätze.

Die nach IFRS erstellten Finanzausweise müssen grundlegende qualitative Merkmale erfüllen, nämlich Relevanz und getreue Darstellung:

  1. Relevanz Finanzinformationen sind relevant, wenn sie:
    • eine prognostische Wertigkeit haben und als Eingabe zur Vorhersage zukünftiger Ergebnisse verwendet werden können;
    • eine bestätigende Wertigkeit aufweisen, indem sie Rückmeldung zu vorherigen Bewertungen geben, indem sie diese bestätigen oder verändern;
    • oder beides.
  2. Ein wichtiger Aspekt relevanter Finanzinformationen ist die Wesentlichkeit. Informationen sind wesentlich, wenn deren Auslassung, Falschdarstellung oder Verschleierung vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie Entscheidungen beeinflussen, die die Hauptnutzer von Finanzberichten auf Basis dieser Berichte treffen.

    Wesentlichkeit bezieht sich auf die Art und den Umfang der Informationen in einem individuellen Finanzbericht eines Unternehmens. Unternehmen legen ihren Materialitätsgrad individuell anhand ihrer spezifischen Überlegungen und Beurteilungen fest.

  3. Getreue Darstellung:

    Finanzberichte stellen wirtschaftliche Phänomene in Worten und Zahlen dar. Um nützlich zu sein, muss finanzielle Information nicht nur relevante Phänomene repräsentieren, sondern auch den Substanzgehalt der Phänomene wahrheitsgetreu wiedergeben.

    In zahlreichen Situationen stimmen die Substanz eines wirtschaftlichen Phänomens und seine rechtliche Form überein. Sind sie nicht identisch, würde eine ausschließliche Bereitstellung von Informationen über die rechtliche Form das wirtschaftliche Phänomen nicht verlässlich darstellen.

    Um eine vollständig verlässliche Darstellung zu sein, müsste eine Abbildung drei Merkmale aufweisen. Sie wäre vollständig, neutral und fehlerfrei.

    • Eine vollständige Darstellung umfasst alle Informationen, die für einen Benutzer erforderlich sind, um das dargestellte Phänomen zu verstehen, einschließlich aller erforderlichen Beschreibungen und Erklärungen.
    • Eine neutrale Darstellung ist frei von Voreingenommenheit bei der Auswahl oder Präsentation von finanziellen Informationen Eine neutrale Darstellung ist nicht geneigt, gewichtet, betont, abgeschwächt oder anderweitig manipuliert zu werden, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass finanzielle Informationen von Benutzern positiv oder negativ aufgenommen werden.
    • Fehlerfrei bedeutet, dass es keine Fehler oder Auslassungen in der Beschreibung des Phänomens gibt und der Prozess, der zur Erstellung der berichteten Informationen verwendet wurde, ohne Fehler angewendet wurde. In diesem Zusammenhang bedeutet “fehlerfrei” nicht perfekt in allen Aspekten. Zum Beispiel kann eine Schätzung eines nicht beobachtbaren Preises oder Werts nicht als genau oder ungenau bestimmt werden. Eine Darstellung dieser Schätzung kann jedoch verlässlich sein, wenn der Betrag klar und genau als Schätzung beschrieben wird, die Art und Grenzen des Schätzungsprozesses erläutert werden und keine Fehler bei der Auswahl und Anwendung eines geeigneten Prozesses zur Entwicklung der Schätzung gemacht wurden.

      Neben den genannten Merkmalen sind Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Aktualität und Verständlichkeit weitere qualitative Merkmale der Finanzinformationen gemäß den IFRS.